Elternberatung nach § 95 Abs. 1a AußStrG.

Kommt es zu einer Scheidung der Eltern, so bedeutet das für alle Familienmitglieder einen großen Einschnitt. Bei den Kindern kann dieses Erlebnis eine Vielzahl von Gefühlen auslösen und zu einer großen Verunsicherung führen. Es geht darum, dass Eltern die mit der Trennung einhergehenden besonderen Bedürfnisse ihrer Kinder zu erkennen und damit achtsam umzugehen.

Seit 1. Februar 2013 sind alle Paare mit minderjährigen Kindern, die eine einvernehmliche Scheidung anstreben, verpflichtet, sich über die aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder beraten zu lassen.

Der Tender-Verein für Jugendarbeit kommt dieser neuen Situation der betroffenen Eltern nach und bietet diese Beratungsmöglichkeit an. Den Eltern stehen mit Herbert Aschauer und Robert Bachinger zwei diplomierte Sozialarbeiter zu Verfügung, die auf eine langjährige Erfahrung in der Beratung von Eltern zurückgreifen können.

Diese Beratung können die Eltern einzeln oder gemeinsam als Elternpaar in Anspruch nehmen. Die Berater unterliegen einer strengen Verschwiegenheitspflicht. Die Beratung wird als Nachweis für die verpflichtende Beratung bei einvernehmlichen Scheidungen gem. §95 Absatz 1a Außerstreitgesetz anerkannt.

Die Kosten einer Beratung betragen für eine Einzelberatung € 60,- (zzgl. USt), kommen die Eltern gemeinsam, belaufen sich die Kosten auf € 70,- (zzgl. USt).